Die Strafverfügung ist das Ergebnis eines abgekürzten Verwaltungsstrafverfahrens (§§ 47, 48 VStG). Dabei handelt es sich um einen Bescheid, der ohne vorangehendes (“ordentliches”) Ermittlungsverfahren von der Behörde (z.B. Polizei, Magistrate) erlassenen wird. Die Behörde kann damit ohne weiteres Verfahren eine Geldstrafe bis max. 600 Euro, einschließlich einer entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe verhängen. Erlässt eine Behörde in einer … Was ist eine Strafverfügung? weiterlesen
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